Recht & DSGVO · 10. Juni 2020

BGH-Urteil vom 28.05.2020 (Planet49)

Der BGH schließt sich dem EuGH an: Cookies dürfen erst nach aktiver Zustimmung des Besuchers gesetzt werden.

Bundesgerichtshof schließt sich Urteil des EuGH aus 2019 an.

In dem sogenannten EuGH-Cookie-Urteil oder auch EuGH-Planet49-Urteil aus 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Cookies nur mit der aktiven Einwilligung des Besuchers gesetzt werden dürfen. Im Prozess ging es um den Anbieter Planet49, der von Verbraucherzentralen wegen einer vorangekreuzten Checkbox in einem Cookie-Banner abgemahnt wurde. Vorausgewählte Checkboxen sind daher nicht zulässig.

BGH-Urteil Planet49

Aktives „Ja“ zu Cookies muss sein

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine voreingestellte Erlaubnis in einem sog. Cookie Banner nicht erlaubt ist. Ein voreingestellter Haken im Feld zur Cookie-Einwilligung benachteilige den Nutzer unangemessen.

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch einer Webseite im Webbrowser des Nutzers abgelegt werden. Der Anbieter einer Website kann dann, bei einem späteren Besuch der Website, die Cookies wieder abrufen und damit den Browser des Nutzers und seine Einstellungen identifizieren. Dies ist z.B. bei Onlineshops oder Navigationen sehr hilfreich. Sie erlauben aber auch Informationen über das Surfverhalten des Nutzers zu sammeln. Deshalb sind Cookies für die Werbung so interessant, um z.B. individuelle Werbung zu platzieren.